Die Landesgartenschau Wangen im Allgäu 2024 GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://lgswangen2024.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Einschränkungen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind noch nicht alle Inhalte, die wir auf unserer Webseite anbieten, durchgehend barrierefrei. Manche Funktionen lassen sich aufgrund von unverhältnismäßigen Belastungen nach § 10 Absatz 2 L-BGG aktuell nicht barrierefrei gestalten.
Auch gibt es bewegte Inhalte auf der Webseite (Blumen auf der Startseite und die Polly neben dem Mausanzeiger), die nicht abschaltbar sind.
Die Website wird aktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Wir bemühen uns, alle festgestellten Probleme der Zugänglichkeit zu beheben.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.09.2023 erstellt.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns.
Landesgartenschau Wangen im Allgäu 2024 GmbH
Aumühleweg 5
88239 Wangen im Allgäu
info@lgswangen2024.de
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Wählen Sie ein Element aus. den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Wählen Sie ein Element aus. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Landesgartenschau Wangen im Allgäu 2024 GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an der für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 279 3360 E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.